Maskenpflicht, Schichtbetriebe und geteilte Pausen: Am 17. August 2020 nahmen die hessischen Schulen den Regelbetrieb wieder auf. Unter entsprechenden Hygienestandards gingen alle Schüler*innen zum gemeinsamen Präsenzunterricht – unter ihnen auch jene mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen. Um ihren Schulalltag so selbständig wie möglich zu meistern, werden sie von Schulbegleiter*innen unterstützt.
Die gemeinnützige GmbH für Frauen Arbeit Bildung, kurz FAB, in Friedberg bietet eine solche Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung an. Die Art der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Finanzierung ist als eine Form der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Mit dem Regelbetrieb starteten auch die FAB-Schulbegleiter*innen wieder mehrheitlich ihre gewohnten Einsätze an Allgemein- und Förderschulen. Was hat sich seitdem für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen geändert, welche Herausforderungen bringt die Situation mit sich?
Nur wenige dieser Schüler*innen gehören Risikogruppen an und müssen deshalb vom Unterricht fernbleiben. In den meisten Schulen gilt außerhalb der Klassenräume Maskenpflicht. Häufig werden die Pausenzeiten so angepasst, dass sich die verschiedenen Klassen nicht auf Gängen und auf dem Schulhof treffen. In den Nachmittagsbetreuungen wird das Mittagessen in Schichten organisiert.
„Die Umsetzung der Hygieneregeln stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen – Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gleichermaßen“, erklärt Rita Ulrich, Bereichsleiterin der Schul- und Arbeitsbegleitung der FAB. „Die von uns betreuten Kinder kommen größtenteils gut mit den Auflagen klar. Bei manchen Schüler*innen jedoch verursacht das Tragen der Masken Panikattacken. Mit ihnen werden Trainings zur Einhaltung der Hygieneregeln absolviert.“
Wenn die Schulbegleiter*innen an den Förderschulen pflegerische Tätigkeiten übernehmen, tragen sie neben dem obligatorischen Mundschutz auch Umhänge und Handschuhe. Weitere aktuelle Erfordernisse gibt es jedoch nicht.
„Wir sind darauf gefasst, kurzfristig auf Klassen- oder Schulschließungen reagieren zu können. Unser wichtigstes Ziel jedoch ist es, den Kindern wieder eine regelmäßige Teilhabe am Schulalltag zu ermöglichen“, schließt Rita Ulrich. „Gerne sind wir für Sie da, falls auch Sie ein Kind mit Beeinträchtigung haben. Unsere Schul- und Arbeitsbegleiter*innen freuen sich darauf, weitere Klient*innen zu betreuen.“
Betroffene, Familien und Kooperationspartner können sich unter info@fab-wetterau.de mit der FAB in Verbindung setzen. Weitere Informationen zur Schulbegleitung sind auf der Website der FAB zu finden: www.fab-wetterau.de.