Finanzierungsmöglichkeiten

Finden Sie die richtige Förderung für Ihre Weiterbildung

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV

Die FAB gGmbH ist ein zugelassene Trägerin für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose (Prüfung der individuellen Situation nötig) einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Lehrgänge aus den Bereichen Pflege- und Erziehungsberufe, Berufliche Orientierung, Umschulungen, Sprache sowie kaufmännische Aus- und Weiterbildung sind zertifiziert. Die gesamte Lehrgangsgebühr kann zu 100 Prozent durch den Bildungsgutschein finanziert werden! Finden Sie unter geförderte Programme Ihren Lehrgang und beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit. Auch für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit geeignet!

www.arbeitsagentur.de

Häufig können Lehrgangsgebühren in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Bezug zum Arbeitsleben. Steuerlich absetzbar sind Lehrgänge, die einen fachlichen Bezug zum ausgeübten Beruf haben und die entweder der Auffrischung der Fachkenntnisse oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung motivieren.Hier für wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500,- Euro vergeben. Lassen Sie sich Ihre Leistungen im Weiterbildungsbereich fördern! Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen, die während Ihrer individuellen beruflichen Fortbildung anfallen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. www.bildungsprämie.de

Kindergeld

Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer*innen, die einen Kurs mit einem Abschlusszertifikat belegen, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.

Viele Bundesländer bieten ihren Bürgern Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen. In Hessen werden Fortbildungen von Mitarbeiter*innen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten finanziell unterstützt. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– Euro pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder wenn Sie älter als 45 Jahre sind.

Friedberg Tel.: 06031 693719-934
Büdingen Tel.: 06042 975030-10
E-Mail: bildung@fab-wetterau.de