Zertifizierte Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter*in
Teilqualifizierung Gebäudereinigung
Teilqualifizierung Hauswirtschaft
Qualifizierung zur Betreuungskraft
Nachqualifikation zur Betreuungskraft
Qualifizierung zur Betreuungskraft
nach § 43b, § 53c SGB XI (ehemals § 87b)
Die FAB gGmbH bildet zur „Betreuungskraft nach § 43b, § 53c SGB XI“ (ehemals § 87b) aus, denn die zu betreuenden Menschen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihres Alltags.
Aufgaben der Betreuungskraft
Die Betreuungskräfte arbeiten in Senioren- und Pflegeheimen, in der Tagesbetreuung oder betreuen die Menschen zu Hause. Sie stehen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nehmen ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermitteln Sicherheit und Orientierung. Um einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen Isolation entgegenzuwirken, werden Gruppenaktivitäten angeboten.
Unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Betroffenen z. B. bei Bettlägerigkeit und abhängig von der konkreten sozial-emotionalen Bedürfnislage kann aber auch eine Einzelbetreuung erforderlich sein. Übergeordnet steht das Ziel, Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder Stimmung der zu betreuenden Menschen positiv zu beeinflussen. So kommen auch Maßnahmen und Tätigkeiten (als Gruppen- oder Einzelangebot) in Betracht, wie zum Beispiel:
✓ Malen und Basteln ✓ handwerkliches Arbeiten ✓ leichte Gartenarbeiten ✓ Kochen und Backen ✓ Anfertigen von Erinnerungsalben ✓ Musik hören ✓ musizieren/singen ✓ Brett- und Kartenspiele ✓ Spaziergänge und Ausflüge ✓ Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe ✓ Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten ✓ Lesen und Vorlesen ✓ Fotoalben anschauen ✓ etc.



