Zertifizierte Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter*in

Teilqualifizierung Gebäudereinigung

Teilqualifizierung Hauswirtschaft

Qualifizierung zur Betreuungskraft

Nachqualifikation zur Betreuungskraft

Teilqualifizierung Gebäudereinigung

Die Teilqualifizierung bietet Ihnen die Möglichkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie und Praxis zielgerichtet zu erlernen. Neben dem allgemeinen Fachwissen (Tätigkeitsfelder, Arbeitssicherheit, Chemie und Desinfektion, Umgang mit Geräten) lernen Sie die richtige Behandlung textiler Flächen, elastischer Beläge sowie die Reinigung sanitärer Einrichtungen. In einem weiteren Themenblock lernen Sie alles über das Thema „Richtig desinfizieren.“

Im Rahmen der Qualifizierung absolvieren Sie zwei Praktika über je 3 Wochen, in denen Sie ihre erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen können.

Ein Bewerbungstraining, in dem wir Sie bei Erstellung oder Aktualisierung ihrer Bewerbungsunterlagen und im Bewerbungsprozess unterstützen, rundet die Qualifizierung ab.

Durch einen abschließenden praktischen und theoretischen Test können Sie Ihre im Kurs erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen und erhalten ein entsprechendes Zertifikat.

Die Qualifizierung dauert 24 Wochen, enthalten sind zwei Praktikumsphasen à drei Wochen.

Die Teilqualifizierung richtet sich an Personen, die arbeitssuchend sind, bereits Berufserfahrung im Reinigungsgewerbe oder im hauswirtschaftlichen Bereich haben und/oder sich in dieser Hinsicht weiterbilden und qualifizieren möchten.

Auch wenn Sie bereits geringfügig oder auf Aushilfsbasis bisher ohne entsprechende Qualifikation beschäftigt sind bietet Ihnen die Teilqualifizierung die Möglichkeit, ein besser bezahltes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erlangen.

Start: 19. April 2021

Eine Förderung über BGS in möglich.

Tel.: 06031 693719-934

E-Mail: bildung@fab-wetterau.de

FAB gemeinnützige GmbH für Frauen Arbeit Bildung

Grüner Weg 8

61169 Friedberg

Der Durchführungsort kann variieren.

Für Interessenten, die Arbeitslosengeld I und II beziehen ist die Förderung über einen Bildungsgutschein möglich. Die Qualifizierung ist nach AZAV anerkannt und kann durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden.