Schuldnerberatungsstelle

Die Schuldnerberatung der FAB GmbH in Büdingen, Bahnhofstraße 46 ist eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung – InsO.

Schuldnerberatungsstelle

Offene Sprechstunde

Wir beraten und unterstützen Menschen

  • die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ihren Wohnort im Wetteraukreis haben und eine Zuweisung des zuständigen Jobcenters vorlegen (Beratungsschein A und/oder B)

  • die Leistungen nach dem SGB XII Kapitel 3 oder Kapitel 4 beziehen, ihren Wohnort im Wetteraukreis haben und eine Zuweisung der zuständigen Fachstelle des Wetteraukreises vorlegen (Beratungsschein A und/oder B)

Wie bekommen Sie einen Beratungstermin?

Damit wir genügend Zeit für Sie planen können, bitten wir Sie vorab unbedingt telefonisch oder persönlich einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies können Sie von Montag – Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr tun.

Ihre Daten, Informationen und Mitteilungen behandeln wir streng vertraulich!

  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden,

  • wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. für Miete, Strom, Kindesunterhalt) nicht mehr nachkommen können,

  • wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet werden soll oder bereits gepfändet wurde, über P- Konto, Pfändungstabelle, Vermögensauskunft,

  • wenn der Gerichtsvollzieher sein Kommen angekündigt hat und bei Ihnen zwangsvollstrecken möchte,

  • wenn wegen nicht bezahlter Bußgelder oder Geldstrafen Haft droht.

  • über den Ablauf eines außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens in Form von Vergleichsangeboten, die Ihrer finanziellen Situation und Überschuldung angemessen sind,

  • ob bei Scheitern einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern für Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage kommt,

  • oder gegebenenfalls in Ihrem Fall das Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt,

  • über den Ablauf des Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens und deren wichtigsten Regelungen.

  • Erarbeitung einer Gesamtübersicht über Ihre wirtschaftliche Situation,

  • Schriftverkehr und Verhandlungsführung mit Ihren Gläubigern,

  • Erarbeitung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung entsprechend Ihrer finanziellen Mittel und individuellen Möglichkeiten,

  • gegebenenfalls Ausstellen einer Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen,

  • bei der Vorbereitung, gegebenenfalls Antragstellung und Durchführung eines Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens.

  • Ihre aktive und verantwortungsvolle Mit- und Zusammenarbeit mit uns ist für eine schnelle Entschuldung und Abwicklung erforderlich,

  • Offenlegung aller Ihrer Schuldverpflichtungen,

  • offene Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse,

  • keine neue Schuldenaufnahme

Beratungsschein A oder B von Ihrem zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Fachstelle des Wetteraukreises.

Darüber hinaus benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Sozialhilfe/Grundsicherung SGB XII – Bescheid vom Wetteraukreis und/oder

  • Ihren Rentenbescheid und/oder

  • Bürgergeld – Bescheid vom Jobcenter Wetterau und/oder

  • Aktuelle Einkommensnachweise (Lohn, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss etc.) und

    Kontoauszüge der letzten 3 Monate soweit Sie im Besitz eines Kontos sind

  • Gegebenenfalls Vollstreckungsauszug, Auszug von der SCHUFA- oder anderen Auskunfteien

Aufstellung der festen Ausgaben z. B.:

  • Warm-/Kaltmiete/Strom/Gas/Wasser

  • Versicherungen (Rechtsschutz, Private Haftpflicht, Hausrat etc.)

  • KFZ – Kosten (KFZ- Versicherung, KFZ- Steuer)

  • Weitere Kosten (Telefon, Benzin, Fahrkarten, Kindergartengebühren, Betreuungskosten etc.)

Schuldunterlagen (soweit vorhanden):

  • alle unbezahlten Rechnungen

  • Mahn- u. Vollstreckungsbescheide

  • Verträge, die den Forderungen zugrunde liegen (Leasing-, Darlehens-, Kaufverträge, Versicherungspolicen etc.)

Tel.: 06042 975030-13

E-Mail: schuldnerberatung@fab-wetterau.de