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Weiterführende Deutschförderung (DeuFöV)
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die arbeitssuchend gemeldet sind und Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen. Nach Abschluss des Integrationskurses sind Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau vorzuweisen. Ziel ist es ein höheres Sprachniveau zu erreichen und im alltäglichen Sprachgebrauch sowie berufssprachlich besser zurechtzukommen. Zum Beispiel, damit ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden oder wenn Teilnehmer*innen für einen bestimmten Beruf ein entsprechendes Sprachniveau vorweisen müssen.
Mit der berufsbezogenen Deutschsprachförderung sollen die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Unterrichtsdauer beträgt 400 (A2/B1/C1) bzw. 500 (B2) Unterrichtseinheiten in einem Zeitraum von 4-5 Monaten. Zum Abschluss erfolgt eine telc-Zertifikatsprüfung: Deutsch-Test für den Beruf (DTB).
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist die Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung durch das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder das BAMF.
Berufsbezogene Sprachförderung des Bundes, umgesetzt vom BAMF