Schul- und Arbeitsbegleitung

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Schul- und Arbeitsbegleitung

Im Rahmen von Eingliederungshilfen haben Betroffene in Deutschland das Recht auf Sozialleistungen, zu denen auch soziale und erzieherische Hilfen zählen. Ziel ist, es mögliche Benachteiligungen aufgrund von geistigen, seelischen oder körperlichen Einschränkungen auszuschließen, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene ihren Alltag möglichst selbstbestimmt meistern. Die FAB gGmbH betreut Menschen mit Beeinträchtigung an Schulen und am Arbeitsplatz.

Teilhabeassistent*innen unterstützen Kinder und Jugendliche im Unterricht und bei allen schulischen Veranstaltungen – im erforderlichen Zeitrahmen und basierend auf dem Stundenplan. Sie arbeiten stets in den Schulen der von ihnen betreuten Kinder, nach Anleitung der Lehrkräfte und in enger Kooperation mit den Schulgremien.

Für die Eingliederungshilfe gibt es zwei anspruchsberechtigte Personenkreise: gemäß § 112 SGB IX für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung bzw. einer Sinnesbeeinträchtigung und gemäß § 35a SGB VIII für die intensive soziale Integration.

FAB Schulbegleitungen für die Kinder mit Handicap in folgenden Situationen:

»  Unterstützung im Unterricht

»  Hilfe im lebenspraktischen Bereich

»  Mobilitätstraining

»  Praktikumsbegleitung

»  Unterstützung bei besonderen Schulveranstaltungen

»  Begleitung von Nachmittagsangeboten

»  Assistenz

FAB Arbeitsbegleitungen

»  Die Arbeitsbegleitung umfasst die Unterstützung erwachsener Arbeitnehmer*innen mit Einschränkungen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit.

»  Die gesetzliche Grundlage ist die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 4 SGB IX. Die Aufgaben und Dauer des Einsatzes richten sich nach der Einschränkung der Arbeitnehmer*innen.

»  Wenn Sie oder Ihre Kinder einen solchen Bedarf haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie gerne!

»  Menschen, die eine solche Aufgabe übernehmen möchten, können sich HIER oder per E-Mail bei jobs@fab-wetterau.de bewerben.

Die Arbeitsbegleitung umschreibt die Unterstützung eines erwachsenen Arbeitnehmers mit Einschränkungen im Rahmen seiner Berufstätigkeit.

Die gesetzliche Grundlage ist Begleitende Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 4 SGB IX. Die Aufgaben und Dauer des Einsatzes richten sich nach der Einschränkung des Arbeitnehmers.

Eltern, deren Kinder oder erwachsene berufstätige Personen, die einen Bedarf haben, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Menschen, die eine solche Aufgabe übernehmen möchten, können sich HIER oder per E-Mail bei jobs@fab-wetterau.de bewerben.

Friedberg
E-Mail: schab-friedberg@fab-wetterau.de
Tel.: 06031 693719-62

Büdingen
E-Mail: schab-buedingen@fab-wetterau.de
Tel.: 06031 693719-95