Zertifizierte Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter*in

Teilqualifizierung Gebäudereinigung

Teilqualifizierung Hauswirtschaft

Qualifizierung zur Betreuungskraft

Nachqualifikation zur Betreuungskraft

Qualifizierung zur Betreuungskraft

nach § 43b, § 53c SGB XI (ehemals § 87b)

Die FAB gGmbH bildet zur „Betreuungskraft nach § 43b, § 53c SGB XI“ (ehemals § 87b) aus, denn die zu betreuenden Menschen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihres Alltags.

Aufgaben der Betreuungskraft

Die Betreuungskräfte arbeiten in Senioren- und Pflegeheimen, in der Tagesbetreuung oder betreuen die Menschen zu Hause. Sie stehen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nehmen ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermitteln Sicherheit und Orientierung. Um einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen Isolation entgegenzuwirken, werden Gruppenaktivitäten angeboten.

Unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Betroffenen z. B. bei Bettlägerigkeit und abhängig von der konkreten sozial-emotionalen Bedürfnislage kann aber auch eine Einzelbetreuung erforderlich sein. Übergeordnet steht das Ziel, Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder Stimmung der zu betreuenden Menschen positiv zu beeinflussen. So kommen auch Maßnahmen und Tätigkeiten (als Gruppen- oder Einzelangebot) in Betracht, wie zum Beispiel:

✓ Malen und Basteln ✓ handwerkliches Arbeiten ✓ leichte Gartenarbeiten ✓ Kochen und Backen ✓ Anfertigen von Erinnerungsalben ✓ Musik hören ✓ musizieren/singen ✓ Brett- und Kartenspiele ✓ Spaziergänge und Ausflüge ✓ Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe ✓ Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten ✓ Lesen und Vorlesen ✓ Fotoalben anschauen ✓ etc.

  • positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen

  • soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeit

  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit

  • Empathie- und Beziehungsfähigkeit

  • Psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen

    Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

  • Neugier und Interesse an neuen Lerninhalten

  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen

Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien nach § 43b, §53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Sie finden diese ab Seite 5 in den Richtlinien (ca. 106 KB). Die Qualifizierung zur Betreuungskraft ist nach AZAV anerkannt und kann durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und andere Kostenträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) gefördert werden. Zu weiteren Fördermöglichkeiten sprechen Sie uns bitte an.

Tel.: 06031 68718-13

E-Mail: bildung@fab-wetterau.de