Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI
6. September 2021 - 19. November 2021
Seminar-Inhalt:
Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien nach § 43b, §53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Sie finden diese ab Seite 5 in den Richtlinien (ca. 106 KB). Die Qualifizierung zur Betreuungskraft ist nach AZAV anerkannt und kann durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und andere Kostenträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) gefördert werden. Zu weiteren Fördermöglichkeiten sprechen Sie uns bitte an.
Förderung von Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und anderen Kostenträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung) möglich. Zu weiteren Fördermöglichkeiten sprechen Sie uns bitte an.